Gemäß § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete macht die Gemeinde Markersdorf folgendes bekannt:
Entsprechend des Sächsischen Polizeigesetzes werden zum 01. August 2011 folgende Personen zu gemeindlichen Vollzugsbediensteten benannt:
Herr Thomas Knack Frau Simone Kern
Die Gemeindevollzugsbediensteten überwachen und kontrollieren das ihnen durch Auftrag zugewiesene Gebiet der Gemeinde Markersdorf und dessen Gemarkungen.
Folgende Aufgaben werden übertragen:
1. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
2. Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen
3. Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfallen
4. Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung
5. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen
6. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss
7. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzung an öffentlichen Straßen
8. Vollzug der Vorschriften zum Schütze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Markersdorf, den 04.07.2011
Thomas Knack, Bürgermeister