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Auslegung Bebauungsplan Golfplatz

Bekanntmachung über die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes BS 01 – “Golfplatz-Neuberzdorfer Höhe”

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB
vom 15.06.2009 bis 16.07.2009
im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, Zimmer 10, während folgender Öffnungszeiten
Dienstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie die Stellungnahmen des Umweltamtes der Stadtverwaltung Görlitz, des Umweltfachbereiches beim Regierungspräsidium Dresden, des Bereiches Raumordnung beim Regierungspräsidium Dresden, des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz Niederschlesien, der Naturforschenden Gesellschaft und des SG Naturschutz beim Landratsamt Löbau-Zittau zu den Belangen des Immissionsschutzes, des Abfall- und Bodenschutzes, des Wasserrechtes und der Eingriffe in Natur und Landschaft.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Diese Veröffentlichung ist am 29.05.2009 im Schöpsboten (Amtsblatt) der Gemeinde Markersdorf erschienen.

Görlitz, den 18.05.2009

Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender

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