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Auslegung Bebauungsplan Markersdorf Schlesischer Weg

Bebauungsplan Markersdorf Flur 1, Flurstücke 19/1, 19/3, 19/4, 21, 22 und Flur 11, Flurstücke 146, 147, 148, 149, 150 – Schlesischer Weg – BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2011 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Markersdorf Flur 1, Flurstücke 19/1, 19/3, 19/4, 21, 22 und Flur 11, Flurstücke 146, 147, 148, 149, 150 – Schlesischer Weg – beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung inkl. des Umweltberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 14. Juni 2011 bis zum 13. Juli 2011

in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie die Stellungnahme des Umweltamtes im Landratsamt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Markersdorf, den 30.05.2011

Thomas Knack, Bürgermeister

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