Leider unterstützt Markersdorf.de die veraltete Version des Internet Explorers nicht mehr und es kommt zu ungewollten Darstellungsproblemen.

Bitte besuchen Sie uns daher mit dem aktuellem Edge Browser von Microsoft oder greifen Sie auf kostenlose Alternativen, wie bspw. Google Chrome oder Firefox zurück.

Vielen Dank für Ihr Verständniss.

Anzeigen

Rolf Domke
Beier Hosting
Regional auf markersdorf.de werben! anzeigen@gemeinde-markersdorf.de

Schließzeiten in den Ämtern für Familie und Soziales, Versorgungsamt

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Anträge auf Nachteilsausgleiche nach dem Landesblindengeldgesetz

Im Oktober 2006 werden in den Ämtern für Familie und Soziales im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und dem Landesblindengeld neue EDV-Verfahren zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund sind die Versorgungsämter in der Zeit

vom 18. September 2006 bis zum 13. Oktober 2006

für den Publikumsverkehr nicht geöffnet. Da in dieser Zeit umfangreiche Altdatenübernahmen in das neue EDV-Verfahren durchgeführt werden müssen und deshalb auch keine Auskunft über laufende Verfahren möglich ist, bitten wir um Verständnis, dass in dieser Zeit auch keine Anrufe entgegen genommen werden können.

Die Ämter für Familie und Soziales bitten alle schwerbehinderten Menschen, deren Ausweis in diesem Zeitraum abläuft oder die ein neues Beiblatt benötigen, sich rechtzeitig an das zuständige Versorgungsamt zu wenden, damit die Ausweise und Wertmarken dann noch rechtzeitig verlängert oder ausgestellt werden können. Anträge auf Ausweisverlängerung sollten bis spätestens 30.08.2006 im jeweiligen Amt eingehen. Dies gilt gleichfalls für die Kurzanträge zur Ausstellung von Beiblättern, geltend ab Monat 9/06 oder 10/06.

Ab dem 18.10.2006 stehen Ihnen dann die Ämter für Familie und Soziales wieder wie gewohnt zur Verfügung. Mit dem neuen EDV-Verfahren werden künftig die Antragsverfahren beschleunigt, dennoch sind in der Übergangszeit längere Bearbeitungszeiten nicht zu vermeiden. Die Mitarbeiter sind bestrebt, die Anträge möglichst kurzfristig abzuarbeiten, Wenn es zu Verzögerungen kommt, so möchten wir Sie um Geduld bitten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Familie und Soziales.

Amt für Familie und Soziales Chemnitz
Brückenstraße 10, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371 457-0

Amt für Familie und Soziales Dresden
Gutzkowstraße 10, 01069 Dresden, Tel.: 0351 4655-0

Amt für Familie und Soziales Leipzig
Berliner Straße 13, 04105 Leipzig, Tel.: 0341 595-50

Verknüpfungen Schließzeiten in den Ämtern für Familie und Soziales, Versorgungsamt

Bekanntmachungenmehr aus diesem Themenbereich