Gebührenordnung für die Benutzung der Turnhalle und des Sportplatzes der Grundschule Markersdorf mit Ganztagsangebot
§ 1
Die Gemeinde stellt die Turnhalle und den Sportplatz für den
Sportbetrieb und die sonstige Benutzung zur Verfügung.
§ 2
Die Gemeinde erhebt von den Benutzern zur Deckung ihres Aufwandes
nachstehende Gebühren:
1. Hauptkosten
1.1 Gebühr Nutzung Turnhalle Winterhalbjahr
je Stunde Nutzungsdauer von Oktober bis März 15,00 €
1.2 Gebühr Nutzung Turnhalle Sommerhalbjahr
je Stunde Nutzungsdauer von April bis September 10,00 €
1.3 Gebühr Nutzung Sportplatz Sommerhalbjahr
je Stunde Nutzungsdauer von April bis September 5,00 €
1.4 Jahresgebühr Nutzung Turnhalle und Sportplatz
je Stunde Nutzungsdauer ab 36 Wochen jährlich 12,00 €
2. Nebenkosten
2.1 Pauschale Betriebskosten 5,00 €
pro Übungseinheit zu 60 min
§ 3
Für die Benutzung der Turnhalle durch örtliche Vereine der Gemeinde, entsprechend Vereinsregister, werden nur die Nebenkosten entsprechend § 2 erhoben.
Für die Benutzung des Sportplatzes durch örtliche Vereine der Gemeinde, entsprechend Vereinsregister, wird nur eine Pauschale von 2,50 € pro Übungseinheit zu 60 Minuten erhoben.
§ 4
Bei Veranstaltungen mit überörtlichen Charakter und solchen, die im öffentlichen Interesse wegen ihrer kulturellen, sportlichen oder politischen Bedeutung einer besonderen Förderung würdig sind sowie in besonderen Fällen entscheidet die Gemeindeverwaltung über die Gebühr bzw. kann diese erlassen.
§ 5
Die Benutzung der Turnhalle regelt die Gemeindeverwaltung.
Die Anmeldung erfolgt über das Schulsekretariat.
§ 6
Die Gebühr entsteht mit Beginn der Benutzung. Sie wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 7
Vorstehende Gebührenordnung tritt am 01.05.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 23.08.2007 außer Kraft.
Markersdorf, den 24.04.2009
Thomas Knack
Bürgermeister