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Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach (ZVOR)

Der Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach hat mit Beschluss vom 06.12.2018 den Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes festgestellt und in der Ausgabe des Schöpsboten vom 01.02.2019 öffentlich bekanntgemacht. Nachstehend der Inhalt der Bekanntmachung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach gem. § 17 SächsEigBG i. V. m. § 12 SächsEigBVO:

1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017:
1.1 Bilanzsumme 9.656.228,37 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
– das Anlagevermögen 175.964,23 €
– das Umlaufvermögen 9.480.264,14 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
– die Kapitalposition 3.177.693,49 €
– die Rückstellungen 8.100,00 €
– die Verbindlichkeiten 6.470.434,88 €
1.2 Jahresergebnis 71.961,45 €
1.2.1 Summe der Erträge 1.654.677,48 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.582.716,03 €

2. Behandlung des Jahresergebnisses
Vortrag auf neue Rechnung

3. Entlastung des Vorsitzenden
Dem Verbandsvorsitzenden wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr
2017 erteilt.

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers.

gez. Knack
Verbandsvorsitzender

Am 03.04.2018 hat die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GMBH im Ergebnis ihrer Prüfung dem Jahresabschluss 2017 und dem Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L. den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

“Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung und Anhang – und den Anlagen zum Anhang (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) sowie den Rechenschaftsbericht unter Einbeziehung der Buchführung und des Inventars des Zweckverbandes “Wasserversorgung Ostritz/Reichenbach”, Reichenbach/O.L., für das Haushaltjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Inventars sowie über den Rechenschaftsbericht des Verbandes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 104 SächsGemO und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Rechenschaftsbericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Jahresabschluss und Anlagen überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.”

Dessau-Roßlau, 03. April 2018

Dr. DORNBACH & PARTNER TREUHAND GMBH
gez. Balke Wirtschaftsprüfer
gez. Nitschke Wirtschaftsprüfer

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88 Abs. 4 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers in der Zeit vom 07.02.2019 bis 18.02.2018 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Reichenbach, Sekretariat des Bürgermeisters, Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach öffentlich ausgelegt ist.

gez. Knack
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes
Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L.

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