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Planungsverband Berzdorfer See zur die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 14 “Südliche Hafenzeile”

Bekanntgemacht im Amtsblatt der Schöpsbote, Ausgabe April 2019.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 14 “Südliche Hafenzeile” beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Fremdenbeherbergung mit einer Mischung von Fremdenbeherbergung und Ferienwohnen einerseits (mindestens 75 % Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser) und Dauerwohnen andererseits (maximal 25 % Anteil der Gebäude bzw. Reihenhäuser) sowie eines Segelstützpunktes.

Der Aufstellungsbeschluss stand unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat der Stadt Görlitz dem Planungsziel zustimmt. Diese Zustimmung erfolgte durch den Stadtratsbeschluss mit dem Gegenstand: Änderung der Zustimmung zur Wohnnutzung im Bebauungsplan BS 14 “Südliche Hafenzeile”, welcher mit Beschluss-Nr. STR/0513/14-19 am 20.12.2018 gefasst wurde. Der Beschluss des
Stadtrates der Stadt Görlitz beinhaltet:

  • 1. Der Stadtrat beschließt den Beschluss STR/0398/14-19 mit dem Gegenstand: Zustimmung zur Wohnnutzung im B-Plan “BS 14 – Südliche Hafenzeile” vom 01.03.2018 aufzuheben.
  • 2. Der Stadtrat beschließt, dem Planungsziel im anstehenden Beschluss 01/2018 des Planungsverbandes Berzdorfer See zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 14 – Südliche Hafenzeile”, Baurecht für ein konkretes Vorhaben zu entwickeln, welches sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:
    • 16 Ferienhäuser mit je 3 Ferienwohnungen (in Summe 48 Ferienwohnungen zur Vermietung – entspricht einem Anteil von 72,7 %),
    • 6 Ferienhäuser mit je 2 Ferienwohnungen (in Summe 12 Ferienwohnungen zum Verkauf – entspricht einem Anteil von 18,2 %),
    • 6 Wohnhäuser (Dauerwohnen; zum Verkauf – entspricht einem Anteil von 9,1 %) und
    • Segelstützpunkt,

    zuzustimmen.

  • 3. Der aktualisierte Entwurf des Vorhabenträgers vom 14.05.2018 zeigt 28 Reihenhäuser. Der Stadtrat beschließt, dass bei Projektänderungen im Verlauf des Aufstellungsverfahrens die Größenordnung von 25 % solcher Reihenhäuser für eine maximal tolerierbare, untergeordnete Dauerwohnnutzung nicht überschritten werden darf.
  • 4. Sollte sich im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens nicht zweifelsfrei ergeben, dass das beabsichtigte Dauerwohnen die Freizeit-, Erholungs- und Tourismus-Entwicklung insbesondere der Halbinsel, aber auch weiterer Areale am Berzdorfer See, nicht eingeschränkt, ist für alle vorgesehen Einheiten auf Ferienwohnen abzustellen.

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz Planzeichnung: IBOS, Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz Planzeichnung: IBOS, Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbHDer Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 5,2 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Hagenwerder Flur 4, Flurstücke 198/1, 201, 204/2, 206/9, 247/4, 247/5, 247/10, 247/18 teilweise, Gemarkung Hagenwerder Flur 6, Flurstücke 75/3, 75/6, 75/7 teilweise.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Süden der Stadt Görlitz, im Ortsteil Hagenwerder, südwestlich vom Hafengebäude am Berzdorfer See.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo
https://www.markersdorf.de (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 19.03.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 27.03.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 01.04.2019 im Veröffentlichungsblatt Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 04.03.2019

Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender

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