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Hinweis auf Bekanntmachung

Auslegung Bebauungsplan »Feriendorf Blaue Lagune«

unmaßstäblich, Risswerk: LMBV mbH
Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesenund Flurneuordnung,
Landratsamt Görlitz
unmaßstäblich, Risswerk: LMBV mbH Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesenund Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz

Planzeichnung: Ingenieurbüro IBOS GmbH

Wortlaut der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes BS 12 “Feriendorf Blaue Lagune”, erschienen im Schöpsboten vom Januar 2020.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes BS 12 “Feriendorf Blaue Lagune” beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ufer des Berzdorfer Sees, im Norden der Gemeinde Schönau-Berzdorf.
Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch das Naturschutzgebiet “Rutschung P”, im Süden durch die Blaue Lagune, im Westen durch das Bebauungsplangebiet BS 01 “Golfplatz” und im Osten durch den Rundweg des Berzdorfer Sees begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Schönau-Berzdorf a.d.E.: 2482/5, 2482/12, 2355/1 und 2218/3 teilweise.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, in der Planfassung vom 25.10.2019, wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

06.02.2020 bis zum 13.03.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

Montag bis Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ goerlitz/startseite einsehbar.

In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Folgende umweltbezogene Unterlagen und Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

  • Boden und Fläche:
  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
  • Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 08.06.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.06.2017
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 19.05.2017
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Wasser:
  • keine Verschlechterung der Wasserqualität
  • kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
  • Versiegelungsgrad niedrig gehalten
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 08.06.2017
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Obere Wasserbehörde, vom 12.06.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.06.2017
  • Stellungnahme der Landestalsperren-Verwaltung vom 09.06.2017
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 12.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Klima und Luft:
  • geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase möglich
  • Gehölzpflanzungen geplant
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, vom 22.05.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 13.06.2017
  • Landschaftsbild:
  • geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
  • Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Vegetationsflächen als Kompensationsmaßnahme
  • Anpassung der geplanten Ferienhäuser an die Umgebung
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Schutzgebiete:
  • Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen, aber in ca. 30 m Entfernung befindet sich das Naturschutzgebiet “Rutschung P”
  • unbeplante Pufferzone zwischen B-Plangebiet und Naturschutzgebiet vorhanden
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Flora und Fauna:
  • Waldflächen gemäß SächsWaldG nicht beeinträchtigt
  • Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
  • Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/ Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
  • Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung,
    vom 08.06.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Stellungnahme des Kreisforstamtes vom 31.05.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Artenschutzfachbeitrag vom 09.10.2019
  • Mensch:
  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
  • Informationen zum Radonschutz
  • Schalltechnisches Gutachten liegt vor
  • Stellungnahme der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH vom 12.05.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Stellungnahme der Polizeidirektion vom 05.05.2017
  • Stellungnahme des Tourismusverbands Oberlausitz-Niederschlesien
    e.V., vom 02.06.2017
  • Stellungnahme des Regiebetriebes Abfallwirtschaft vom 16.05.2017
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz vom 13.06.2017
  • Schalltechnisches Gutachten vom 11.03.2019
  • Kulturelles Erbe und Sachgüter:
  • Archäologischer Relevanzbereich
  • keine negative Beeinträchtigung
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie, vom 17.11.2016
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, vom 08.06.2017
  • Stellungnahme des Umweltamtes vom 13.06.2017
  • Umweltbericht vom 25.10.2019

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung
ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html (Amtsblatt – Görlitz)
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo (Dorfecho – Schönau-Berzdorf)
https://www.markersdorf.de (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)
(Schöpsbote – Markersdorf)
(Anmerkung der Redaktion: https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/)
und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 21.01.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.01.2020 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 11.01.2020 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 26.11.2019

Siegel
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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