Am 13. August 2020 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue “Allgemeinverfügung
zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie” (Az. 15-5422/4) bekanntgemacht. Sie soll bis zum 21.02.2021 gelten, insofern der Pandemieverlauf mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder die infektionsschutzrechtliche Rechtslage keine Änderung erfordern.
Die Allgemeinverfügung und die damit im Zusammenhang stehenden Dokumente können hier heruntergeladen werden:
- Allgemeinverfügung Kitas und Schulen (ca. 240 KB)
- Musterformular Gesundheitsbestätigung (ca. 200 KB)
- Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie (ca. 26 KB)
Die Gemeineverwaltung Markersdorf bittet um Beachtung.
Hinweis:
Der Frühhort findet wieder im Normalbetrieb statt.