Ab Montag, dem 23. November 2020, kann das Rathaus Markersdorf wegen der Corona-Pandemie nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung, die gern per Telefon oder E-Mail erfolgen kann, aufgesucht werden. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Ansprechpartner im Rathaus Markersdorf sind online verfügbar.
Viele Anliegen können sicherlich auch ohne persönlichen Besuch erledigt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme, die allen Beteiligten zugute kommt.
Unabhängig davon bleiben das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, das Gewerbeamt und das Ordnungsamt aus personellen Gründen vom 16. bis 20. November 2020 geschlossen.
Corona aktuell im Landkreis Görlitz
Trotz des derzeitigen Teil-Lockdowns bleibt die Corona-Lage im Landkreis Görlitz ernst. Per 17. November 2020 wurden gegenüber dem Vortag 143 Erwachsene und drei Kinder positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet, Angaben zu einer möglichen Dunkelziffer gibt es nicht. Sechs an Covid-19 Erkrankte sind binnen eines Tages gestorben.
Aktuell gelten im Landkreis Görlitz 1.942 Personen erwiesenermaßen als mit SARS-CoV-2 infiziert, die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach einem leicht rückläufigen Trend wieder angestiegen auf rund 301 je 100.000 Einwohner. Die Beanspruchung der Krankenhäuser und Intensivstationen ist weiterhin enorm.
Hinweis zum Quarantänebescheid
In den letzten Wochen kam es aufgrund der sprunghaft gestiegenen Neuinfektionen im Landratsamt Görlitz zu einem Bearbeitungsstau bei der Erstellung der Quarantänebescheide, wodurch sich die Übermittlung der schriftlichen Bescheide an die Betroffenen deutlich verzögerte. Um dem entgegenzuwirken und eine schnellere Abarbeitung der offenen Bescheide zu ermöglichen, hat der Landkreis Görlitz die internen Arbeitsprozesse weiter optimiert und das Personal aufgestockt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dafür auch am Wochenende und am Buß- und Bettag im Einsatz. Das Gesundheitsamt weist noch einmal daraufhin, dass bereits eine durch die Kontaktpersonenermittler mündlich ausgesprochene Quarantäne als Anordnung gegenüber dem Betroffenen rechtswirksam ist.
Erneute Anpassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den “Kleinen Grenzverkehr” geändert: Nun dürfen Personen nur noch für höchstens zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten – und das nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür haben. Zu diesen Gründen zählen berufliche, soziale oder medizinische Anlässe. Ganz deutlich: Der Aufenthalt zum Einkauf, zur privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung ist nicht gestattet.
Die geänderte Verordnung gilt ab dem 17. November 2020 und ist unter http://coronavirus.landkreis.gr/ einsehbar.