Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan BS 17 “Parkplatz am See” am Berzdorfer See im Ortsteil Hagenwerder
Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 17 “Parkplatz am See” beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht (Hinweis: die Wiedergabe auf markersdorf.de erfolgt redaktionell).
Planungsziel ist die Ausweisung von:
- Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parken von Fahrzeugen (§ 9, Abs. 1, Nr. 11 BauGB),
- Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung, Verteilung, Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien (§ 9, Abs. 1, Nr. 12 BauGB),
- Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9, Abs. 1, Nr. 20 BauGB) sowie
- Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9, Abs. 1, Nr. 25 BauGB).
Das Plangebiet ist ca. 6.700 m² groß und befindet sich am südlichen Ostufer des Berzdorfer See an der Straße “Am See” im Ortsteil Hagenwerder. Der Geltungsbereich wird:
- im Norden durch die Straße “Am See”,
- im Osten durch Kleingärten und den Gewässerbereich der Kleinen Gaule/Alten Gaule,
- im Süden durch ehemalige Lagerflächen mit Gehölzaufwuchs sowie
- im Westen durch die Zufahrtsstraße zum Hotel “Insel der Sinne” mit angrenzendem Bebauungsplan BS 13 “Ferienhäuser Insel der Sinne”
begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Hagenwerder Flur 4: 247/21. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung liegt ein erster Entwurf vom
12.04.2021 bis 26.04.2021
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
– hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten –
einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 16.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 24.03.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 31.03.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 16.03.2021
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”