Redaktionelle Wiedergabe der Schlussfeststellung des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung / Obere Flurbereinigungsbehörde
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Obere Flurbereinigungsbehörde
Unternehmensverfahren Reichenbach
Stadt: Reichenbach/O.L.
Aktenzeichen: AVF OFB A-8461.81/260161
Schlussfeststellung
Aufgrund § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546) in der heute gültigen Fassung i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) vom 15.07.1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute gültigen Fassung wird das Flurbereinigungsverfahren hiermit abgeschlossen.
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Unternehmensverfahren Reichenbach sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz einzulegen.
Löbau, 03.03.2021
gez. Thomas Kipke
Sachgebietsleiter
Leiter der Oberen Flurbereinigungsbehörde