Widerruf der generellen Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Görlitz ab dem 1. Mai 2021
Unter Berücksichtigung einer aktuellen Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) widerruft das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 8. März 2021.
Generell schätzt das FLI in seiner aktuellen Bewertung das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig ein. Die Funde bei Wildvögeln beschränkten sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die nördlichen Bundesländer. Die flächenhafte Anordnung der Aufstallung ist damit grundsätzlich aufgehoben.
Aufstallungspflicht entlang der Neiße bleibt
Für ein Risikogebiet entlang der Lausitzer Neiße bleibt die Aufstallungspflicht in einem Ufersaum von 250 Metern jedoch bestehen. Dort ist sämtliches Geflügel – ausgenommen Laufvögel – weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Grund hierfür sind die derzeit weiterhin auffälligen Ausbruchsserien in Polen vor allem bei Wassergeflügel.
Diese amtstierärztliche Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und wird der Entwicklung entsprechend angepasst.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter http://bekanntmachungen.landkreis.gr/ nachgelesen werden.
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