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Stabile Wirtschaft

Eine Frage der Zahlungsfähigkeit

Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen
Dem sollte man rechtzeitig vorbeugen

Foto: Tumisu, Pixabay License

Die überdurchschnittlich hohe Inflation wird sich aller Voraussicht nach auch im Jahr 2023, wenn auch in abgeschwächter Form, fortsetzen. Was heißt das für die Wirtschaftsunternehmen in Markersdorf?

Markersdorfer Unternehmen robust aufgestellt

Markersdorf hat Glück: Die hiesigen Wirtschaftsunternehmen, oft von Einheimischen gegründet und unter deren Führung aufgebaut,  sind grundsolide aufgestellt. Wie der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Markersdorf e.V. Rolf Domke dato bestätigte, ist im Verband kein einziger Fall von akuten oder sich auch nur abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten bekannt.

Natürlich verfolgen ebenso wie die Verbraucher auch die Unternehmen die Entwicklung der Inflation und schauen dabei besonders auf die Energiepreise, die  neben der Lohnentwicklung die Teuerung maßgeblich beeinflussen.

Teuerung in Sachsen etwas niedriger als im Bundesschnitt

Was vielen so nicht bewusst ist: Sachsen steht bei der Inflation im bundesweiten Vergleich recht gut da. Während die Inflation deutschlandweit im Vorjahresvergleich 10 Prozent erreichte, lag Sachsen mit 9,2 Prozent in der unteren Hälfte der Bundesländer (Quelle: Monatliche Veränderung des Verbraucherpreisindex (Inflationsrate) in Sachsen von September 2020 bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat, erschienen auf de.statista.com).

Wie Verbraucher reagieren

Dennoch wird überlegt, wie man möglichst wirtschaftlich unbeschadet durch die Inflationsphase kommt. Manche Verbraucher etwa stellen Anschaffungen zurück, während andere sagen, jetzt erst recht, bevor alles noch teurer wird. Wohl alle bemühen sich, Energie zu sparen und einige sind heilfroh, einen Ofen zu haben – der beim Sparen aber nur dann so richtig hilft, wenn die ebenfalls teurer gewordenen Brennstoffe nicht hinzugekauft werden müssen.

Unterschiedliche Situationen in den Unternehmen

Während Verbraucher also durchaus überlegen können, was sie sich selbst antun wollen, um Preissteigerungen ein Stück weit durch Sparsamkeit abzufangen, ist die Situation in den Unternehmen recht unterschiedlich. Ein wichtiger Punkt dabei ist, ob Preissteigerungen an die Abnehmer weitergegeben werden können oder ob bestehende Verträge oder der Markt das gar nicht zulassen.

Beispiele sind etwa die Energieversorger, die ihre gestiegenen Beschaffungskosten durchreichen, wodurch sich Preise teils mehr als verdoppeln, auf der anderen Seite etwa der Bäcker, der auf dieser Grundlage seinen weiterhin Backofen heizen muss, aber bei zu hohen Endverbraucherpreisen befürchtet, das seine Kunden auf viele seiner Backwaren verzichten – er kann also sein gestiegenen Beschaffungspreise so nicht weitergeben.

Was Unternehmen tun können

In Krisenphasen können Unternehmen durchaus befristet auf Gewinne verzichtet, entscheidend ist es vielmehr, die Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Diese wird auch Liquidität genannt und bedeutet, kurzfristig Geld zur Verfügung – “flüssig” – zu haben, um damit jederzeit Forderungen zu begleichen.

Können Verbindlichkeiten jedoch nicht mehr bedient werden, verteuern sie sich zunächst durch die Eintreibungskosten der Gläubiger, was die Situation weiter verschärft, und schließlich können Gläubiger sogar den sogenannten Außenkonkurs beantragen. Unternehmen sind also gut beraten, eine derartige Situation – sprich Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz – vorausschauend zu vermeiden.

Grundlegendes Instrument dabei ist der Liquiditätsplan, der einerseits festhält, wann welche Zahlungsverpflichtungen in welcher Höhe fällig werden, andererseits auflistet, wann mit welchen Zahlungseingängen zu rechnen ist. Unterm Strich sollte sich jederzeit eine Liquiditätsüberdeckung, also ein Plus im Geldbestand, ergeben. Zeichnet sich jedoch eine Liquiditätsunterdeckung ab, müssen schnellstens Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Die Zahlungsfähigkeit sichern

Spätestens wenn sich mögliche Zahlungsschwierigkeiten andeuten, müssen mittel- und kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen werden. Was ist möglich? Manche der Maßnahmen werden in vielen Unternehmen längst vorsorglich beziehungsweise als ganz selbstverständliches Instrument zur Liquiditätsverbesserung eingesetzt, andere hingegen eher bei einem akuten Zahlungsengpass.

Vorsorglich einführbare Maßnahmen:

  • Kürzere Zahlungsziele vereinbaren
    Mit Kunden verhandeln, damit diese deutlich früher als eigentlich vorgesehen zahlen. Eventuell werden Zugeständnisse nötig wie etwa Skonto einzuführen  oder einen Rabatt gewähren. Ziel ist es, durch frühzeitigeren Zahlungseingang die eigene Zahlungsfähigkeit zu verbessern.
  • Zahlungsverpflichtungen hinausschieben oder verringern
    Mit Lieferanten und Dienstleistern lassen sich durchaus längere Zahlungsziele aushandeln, insbesondere wenn sonst ein Anbieterwechsel im Raum steht. In einer Krisensituation kann man auch über Preisabschläge sprechen: Gläubiger sind oft froh, wenigstens einen Teilbetrag zu erhalten, wenn ein Abnehmer als Kunde dadurch erhalten bleibt oder sie bei einer Insolvenz leer ausgehen würden.
  • Finetrader zur Wareneinkaufsfinanzierung einbinden
    In diesem Fall bezahlt ein sogenannter Finetrader die Lieferantenrechnungen, gewährt aber dem Abnehmer ein deutlich längeres Zahlungsziel. Der Effekt besteht darin, dass ein Unternehmen idealerweise den Zahlungseingang für gelieferte Waren oder verbautes Material bereits verzeichnen kann, ehe der Zahlungszeitpunkt an den Finetrader herangerückt ist.
  • Forderungen verkaufen
    Aktuell bestehende und künftige Forderungen an eine Factoringgesellschaft verkaufen. Diese zahlt dann anstelle des Kunden meist binnen zwei Tagen. Beim sogenannten echten Factoring wird das gesamte Forderungsmanagement bis hin zum Mahnbescheid oder zur Zahlungsklage und zum Risiko des Forderungsausfalls an die Factoringgesellschaft ausgelagert.
  • Sale & Lease Back
    Beim Verkaufen und Zurückmieten – so die deutsche Übersetzung – werden Sachwerte wie etwa Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge an eine Leasinggesellschaft verkauft und von dieser sofort wieder gemietet. Infolgedessen erhöht der Verkaufserlös die Liquidität sofort, während die Miete in Form der Leasingraten erst nach und nach fällig wird. Ein wichtiger Vorzug dieser Vorgehensweise ist, dass technologische Abläufe nicht gestört werden.

Schneller wirksame Einmal-Maßnahmen:

  • Verkauf von Betriebsmitteln
    Natürlich können nicht benötigte oder zu wenig ausgelastete Gebäude, Maschinen, Werkzeuge und Geräte verkauft werden. Die damit einhergehende Betriebsverkleinerung – etwa als Reaktion auf einen schrumpfenden Markt – kann Kosten senken und den Bestand des Unternehmens sichern.
  • Lagerbestände verkaufen
    In vielen Unternehmen finden sich nicht akut benötigte Material- und Warenbestände, die nicht nur Platz wegnehmen, sondern auch Kapital binden. Bei der Überlegung, ob sie verkauft werden sollen, muss zudem betrachtet werden, ob freiwerdende Flächen anders genutzt oder vermietet werden können.

Das Gute am Schlechten

Bei vielen eher unangenehmen Entwicklungen oder Ereignissen darf die Frage gestellt werden: Was ist das Gute daran? Vielleicht ist es ja das Gute an Energiekrise und Inflation, dass Ressourcen schonender verbraucht werden und mancher sich stärker fragt, was denn das eigentlich Wichtige im Leben ist.

Ein weiterer Effekt könnte die öfter gestellte und ehrlich gemeinte Frage sein, wie es denn dem Nachbarn, Vereinsfreund oder Geschäftspartner geht, um gegebenenfalls seine Hilfe anbieten zu können.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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