Obwohl der Winter in Markersdorf wie überall in Deutschland zum Glück für den Heizkosten-Etat bislang recht mild verläuft, werden wärmere Temperaturen mit zunehmender Ungeduld erwartet. Was könnte man nicht alles unternehmen! Doch jetzt, mitten im Januar, ist es noch immer die Zeit, in der Bäume und Sträucher verschnitten werden und so mancher Baum fällt, denn eines ist klar: Nach dem Sommer kommt der nächste Winter bestimmt – und dann kann es kein Fehler sein, Holz vor dem Haus zu haben.
Das Ersparte retten?
So macht sich im Dorf jeder seine Gedanken; viele beschäftigt die anhaltende Teuerung. Immer wieder kommt vor allem bei jenen, die in wenigen Jahren oder schon bald in Rente gehen wollen, die Frage, wie man denn sein Erspartes retten könne. Das ist ein ganz eigenes Thema, nur ist eines klar: Die Inflation zehrt vom Geld, das dadurch immer mehr an Kaufkraft verliert.
Deshalb ist es für den, der es sich leisten kann beziehungsweise ein sicheres Einkommen hat, eine naheliegende Entscheidung, ins Auge gefasste Anschaffungen nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Für was man sich dann konkret entscheidet, hängt von einigen Überlegungen ab:
- Soll die Anschaffung wieder verkauft werden, wenn sich die Inflation wieder abgeschwächt hat, Edelmetalle etwa?
- Kann man etwas anschaffen, das auf Dauer Energie spart? Hier bieten sich eine Heizungsumstellung, Photovoltaik oder ein neues Auto an.
- Investiert man vielleicht lieber in seine Immobilie? Dann kommen anstehende Sanierungs-oder Werterhaltungsarbeiten infrage – oder der endlich der Wintergarten oder seine kleine Schwester, eine moderne Pergola mit vielen Funktionen?
- Oder gönnt man sich etwas, das tagtäglich Freude bereitet, neue Möbel etwa?
Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, so auch die Investition in Aktien und andere Wertpapiere. Doch hat all das seine Vor- und Nachteile und will wohlüberlegt sein. Viele Fragen und Faktoren kommen zusammen, so auch das eigene Alter, die Auswirkungen der Inflation auf die eigene Altersvorsorge und wie man seinen Nachlass – was man gar nicht früh genug tun kann – regeln möchte. Eine Rolle spielen auch die Interessen der Kinder: Wie stehen sie zu ihrem möglichen Erbe?
Den Nachlass regeln
Zur Regelung des eigenen Nachlasses gehört mehr, als sich mancher im ersten Moment denken mag. Wer sich allein auf gesetzliche Regelungen verlässt, hat vielleicht – gerade im ländlichen Raum, wo es relativ viele Immobilieneigentümer gibt – das Nachsehen. Oft sind scheinbar einfache Lösungen wie das Ehegattentestament, bei dem sich Eheleute gegenseitig zum Erben einsetzen und die Kinder als Schlusserben bestimmen, bei näherer Betrachtung nicht die optimale Lösung. Was ist, wenn die Ehe nach der gemeinsamen Testamentserrichtung zerbricht? Wäre es unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht besser gewesen, Vermögen rechtzeitig scheibchenweise auf Kinder oder Enkel zu übertragen? Sollte man einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Weil dem Laien viele Fragen, die im Raum stehen, gar nicht in den Sinn kommen, erweist sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder eine andere dafür zugelassene Stelle immer wieder zweckmäßig.
Die Verbraucherzentrale bietet “Das Vorsorgehandbuch” an (14,90 EUR zzgl. Versand) an, das Orientierung, Erläuterungen, Entscheidungshilfen, Textbausteine und heraustrennbare Formulare enthält. Erfasst werden fünf Gebiete, auf denen man Vorsorge treffen sollte:
- das Testament,
- die Patientenverfügung,
- die Vorsorgevollmacht,
- die Betreuungsverfügung und
- der digitale Nachlass.
Außerdem werden von der Verbraucherzentrale spezielle Handbücher zur Patientenverfügung, zur Pflege und zum Testament angeboten.
Unter dem Strich
Fakt ist: Die Regelung des Nachlasses ist für viele ein unangenehmes Thema, das sie gern vor sich herschieben. Je präziser der Nachlass jedoch geregelt ist, desto besser wird Streit unter den Erben vermieden, was wohl jedem am Herzen liegt. Zugleich erspart man mit der Patientenverfügung seinen Nachfahren schwere Gewissensnöte, indem man die Grenzen der medizinischen Behandlung selbst festlegt, so lange man das noch kann.
Auch Betreuung und Vorsorge sollten geregelt sein, wenn ganz bestimmte Personen im Falles des Falles die Verantwortung übernehmen sollen. Noch recht jung ist die Frage des digitalen Nachlassen, bei dem es etwa um Hinterlassenschaften wie Webseiten und die Daten in den Netzwerken des Internets und auf Mailservern geht.