Die Sächsische Tierseuchenkasse erinnert Tierhalter an ihre gesetzliche Verpflichtung zur Bestandsmeldung für das Jahr 2025. Bis zum 1. Januar 2025 müssen Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen den aktuellen Tierbestand melden. Die fristgerechte Abgabe der Tierbestandsmeldung und die Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse ist für Entschädigungsleistungen im Fall von Tierseuchen sowie für Beihilfen und Unterstützungen entscheidend.
Meldebogen per Post oder E-Mail
Tierhalter, die der Tierseuchenkasse bereits gemeldet sind, erhalten Ende Dezember 2024 automatisch einen Meldebogen per Post. Für Tierhalter, die eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, wird die Meldeaufforderung digital zugestellt. Falls der Meldebogen bis Mitte Januar 2025 nicht eintrifft, sollten Betroffene Kontakt zur Sächsischen Tierseuchenkasse aufnehmen, um die Tierbestandsmeldung rechtzeitig einzureichen. Die Anzahl der am 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere ist entweder auf dem zugestellten Meldebogen oder online zu melden.
Beitragsbescheide folgen im Februar
Nach der fristgerechten Bestandsmeldung erfolgt Ende Februar 2025 die Ausstellung der Beitragsbescheide. Die Tierseuchenkasse bittet, bis zur Versendung der Bescheide von Anfragen hierzu abzusehen. Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht bildet § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse. Die Pflicht betrifft sowohl private Tierhalter als auch landwirtschaftliche Betriebe.
Weitere Informationen online verfügbar
Die Sächsische Tierseuchenkasse stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zur Verfügung. Hier können gemeldete Tierhalter ihr Beitragskonto, den Tierbestand der letzten drei Jahre, erhaltene Beihilfen, Befunde und eine Übersicht über entsorgte Tiere bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt einsehen. Weitere Details zur Melde- und Beitragspflicht sowie zur Nutzung der Tiergesundheitsdienste sind ebenfalls online abrufbar.
Für Rückfragen zur Tierbestandsmeldung 2025 steht die Sächsische Tierseuchenkasse telefonisch unter +49 351 80608-30 oder per E-Mail an beitrag@tsk-sachsen.de zur Verfügung.