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Klarstellungssatzung “Buschbach” vom 15.02.2018

Amtlich bekanntgemacht im Amtsblatt “Der Schöpsbote”, Nr. 326 vom 29.03.2018, Seite 6.

Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat am 15.02.2018 für das Gebiet Gemarkung Jauernick-Buschbach, Flur 5, Flurstücke 176 (teilweise) und 177/2, vgl. Lageplan, gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) die Klarstellungssatzung “Buschbach” beschlossen.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung nach § § 34 Abs. 6, 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Satzung wird vom Tag der Begründung an zu jedermanns Einsicht im Gemeindeamt Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, während folgender Zeiten:

  • Montag 08:30 bis 11:30 Uhr
  • Dienstag 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:30 bis 11:30 Uhr
  • Donnerstag 08:30 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag 08:30 bis 11:30 Uhr

bereitgehalten.

Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme unter Tel. 035829/63030 vereinbart werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben.

Markersdorf, 06.03.2018

Bürgermeister
Thomas Knack

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