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Zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Das Einwohnermeldeamt weist alle Bürger der Gemeinde Markersdorf entsprechend dem Sächsischen Meldegesetz §§ 30 und 33 auf ihr Widerspruchsrecht gegenüber folgenden Datenübermittlungen hin:

  1. an Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen
    im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen
    und kommunalen Vertretungskörperschaften (z. B. bei
    Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Europawahlen)
  2. an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der
    Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen. Altersjubilare
    sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag
    begehen
  3. an Adressbuchverlage o. Ä. zur Veröffentlichung in Adressbüchern
    und ähnlichen Nachschlagewerken
  4. an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, dies betrifft Familienangehörige eines Mitgliedes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind der Ehegatte und minderjährige Kinder
  5. dem automatisierten Abruf der Daten gemäß § 32 Abs. 4 SächsMG durch das Kommunale Kernmelderegister Sachsens
  6. gemäß § 22 i. V. m. § 34 Abs. 1 S. 1 SächsMG der Auskunftserteilung/Übermittlung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung
  7. gemäß § 18 Abs. 7 MRRG der Weitergabe der Daten an das
    Bundesamt für Wehrverwaltung

Der Widerspruch ist schriftlich, ohne Begründung, beim Einwohnermeldeamt Markersdorf, Kirchstraße 3, einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
Für die oben angeführten Fälle hat der Widerspruch des Bürgers Gültigkeit bis zum Widerruf.
Die bisher eingegangenen Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht wiederholt werden.

Einwohnermeldeamt

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