Das Einwohnermeldeamt weist alle Bürger der Gemeinde Markersdorf entsprechend dem Sächsischen Meldegesetz §§ 30 und 33 auf ihr Widerspruchsrecht gegenüber folgenden Datenübermittlungen hin:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen
im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen
und kommunalen Vertretungskörperschaften (z. B. bei
Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Europawahlen) - an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen. Altersjubilare
sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag
begehen - an Adressbuchverlage o. Ä. zur Veröffentlichung in Adressbüchern
und ähnlichen Nachschlagewerken - an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, dies betrifft Familienangehörige eines Mitgliedes einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind der Ehegatte und minderjährige Kinder
- dem automatisierten Abruf der Daten gemäß § 32 Abs. 4 SächsMG durch das Kommunale Kernmelderegister Sachsens
- gemäß § 22 i. V. m. § 34 Abs. 1 S. 1 SächsMG der Auskunftserteilung/Übermittlung für erkennbare Zwecke der Direktwerbung
- gemäß § 18 Abs. 7 MRRG der Weitergabe der Daten an das
Bundesamt für Wehrverwaltung
Der Widerspruch ist schriftlich, ohne Begründung, beim Einwohnermeldeamt Markersdorf, Kirchstraße 3, einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt kostenfrei.
Für die oben angeführten Fälle hat der Widerspruch des Bürgers Gültigkeit bis zum Widerruf.
Die bisher eingegangenen Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht wiederholt werden.
Einwohnermeldeamt