Öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes “Berzdorfer See” zur Haushaltssatzung 2008
Aufgrund von § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19.08.1993 (SächsGVBl.S. 815,1103), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl.S.148,159) geändert worden ist und § 76 (Abs.3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2003 (Sächsl..S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl.S.151) geändert worden ist, wird die Haushaltssatzung 2008 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” hiermit öffentlich bekannt gemacht.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 239.370 €
davon im Verwaltungshaushalt 133.185 €
davon im Vermögenshaushalt 106.185 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 € (Kreditermächtigung)
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 €
§ 2
Kassenkredite werden nicht in Anspruch genommen.
§ 3
Die Umlage des Verwaltungshaushaltes wird festgelegt auf 25.500 €
Auf die einzelnen Gemeinden entfallen davon:
Kreisfreie Stadt Görlitz 12.750 €
Gemeinde Schönau-Berzdorf 7.013 €
Gemeinde Markersdorf 5.737 €
§ 4
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung 1. Januar 2008 in Kraft.
Görlitz, den 15.02.2008
Joachim Paulick
Verbandsvorsitzender
Auf die öffentliche Auslegung der genehmigten Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplanes 2008, in der Zeit vom 05.03.2008 bis 12.03.2008
im Rathaus Markersdorf, Kirchstraße 3, im Zimmer 10, 02829 Markersdorf, während der allgemeinen Sprechzeiten wird hiermit hingewiesen.
Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Schreiben vom 31.01.2008, Az.: 21D-2241.10/63/ZV/2008-03, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses Nr. 09/2007 – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 – der Verbandsversammlung des
Planungsverbandes “Berzdorfer See” bestätigt.