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Berzdorfer See

Bebauungsplan für »Ranch am See«

Vorhabensbezogener Bebauungsplan BS15
Vorhabensbezogener Bebauungsplan BS15 "Ranch am See", Planzeichnung Teil A (unmaßstäblich)

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz
Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz
Planzeichnung: Planungsbüro Richter und Kaup

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 15 »Ranch am See« gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Der Schöpsbote vom 02.12.2019, die Wiedergabe hier ist dem Medium entsprechend sinnwahrend redaktionell bearbeitet.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am
11.11.2019 die Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes BS 15 “Ranch am See” beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Berzdorfer Sees, im Süden
der Stadt Görlitz, im Norden des Ortsteiles Hagenwerder.

Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch ein Autohaus, im Westen durch die Bahnstrecke Görlitz-Zittau und im Osten durch die Bundesstraße B 99 begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 20 der Gemarkung Hagenwerder Flur 1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan (siehe Karte oben).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Planfassung vom 13.09.2019 wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 06.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang,
während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
Montag bis Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen
unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/
goerlitz/startseite einsehbar.
In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht
nach § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltbezogene Unterlagen und Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden (Fläche) und Wasser:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat.
    Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und
    Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen
    durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom
    15.03.2019
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
    und Geologie vom 14.03.2019 Stellungnahme des Sächsischen
    Oberbergamtes vom 25.03.2019
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 14.03.2019
  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom
    19.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Klima und Luft:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, vom 27.02.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom
    15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Landschaftsbild:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen,
    Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Schutzgebiete:

  • Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen.
  • Die nächstliegenden Schutzgebiete sind:
    • FFH-Gebiet “Neißegebiet” – Entfernung ca. 28 m
    • SPA-Gebiet “Neißetal” – Entfernung ca. 140 m
    • Naturschutzgebiet “Rutschung P” – Entfernung ca. 2.500 m
    • Landschaftsschutzgebiet “Görlitzer Neißeaue” – Entfernung ca. 28 m
    • Hochwasserschutzgebiet (HQ 100) “Lausitzer Neiße” – Entfernung ca. 260 m
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 06.03.2019
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Flora:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope,
    Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Fauna:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Reptilien, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Mensch:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Trinkwasserbereitstellung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Staub; Abständen zur Wohnbebauung, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.03.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 28.02.2019
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, SG Feuerwehr vom 06.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:
    Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 18.02.2019
  • Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung und Städtebau, Stadt Görlitz vom 02.04.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
(Amtsblatt – Görlitz)
http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo
(Dorfecho – Schönau-Berzdorf)
https://www.markersdorf.de (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen)
(Schöpsbote – Markersdorf)
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
https://buergerbeteiligung.
sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.12.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.11.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 02.12.2019 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 18.11.2019

Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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