Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.
Die Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter sollten Ende
Dezember 2019 einen Meldebogen per Post erhalten haben. Tierhalter, bei denen der Meldebogen jedoch bis Mitte Januar 2020 nicht eingegangen sein sollte, melden sich bitte bei der Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, die ihre E-Mail-Adresse bei der Tierseuchenkasse
autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 01. Januar 2020 vorhandenen Tiere zu melden. Die Tierhalter erhalten darauf hin Ende Februar 2020 den Beitragsbescheid.
Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Darüber hinaus weist die Tierseuchenkasse auf die Meldepflicht beim zuständigen Veterinäramt hin.
Auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse sind weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste erhältlich. Zudem können gemeldete Tierbesitzer unter anderem Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse – Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Tel: 0351 80608-0, Fax: 0351 80608-35,
E-Mail: info@tsk-sachsen.de, Internet: www.tsk-sachsen.de
Text nach einer im Schöpsboten vom Januar 2020 erschienenen Bekanntmachung redaktionell bearbeitet.