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Elterninformation

Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindereinrichtungen ab dem 18. Mai 2020

Symbolfoto: tolmacho, Pixabay License

Ab dem 18.05.2020 werden die Kindereinrichtungen der Gemeinde Markersdorf im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder geöffnet.

Um die Vorgaben des Freistaates Sachsen umsetzen zu können, werden in jeder Einrichtung mehrere feste Gruppen gebildet. Diesen Gruppen werden festes pädagogisches Personal, feste Räume und abgegrenzte Außenspielflächen zugeordnet. Die Aufteilung wird durch die Kindereinrichtung festgelegt.

Die Einrichtungen dürfen weiterhin nicht von den Eltern betreten werden. Jede Einrichtung legt für die jeweiligen Gruppen konkrete Übergabepunkte für die Kinder fest. Bei der Übergabe der Kinder ist von den Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum nächsten Wartenden einzuhalten.

Für jeden Tag ist durch die Eltern per Unterschrift zu bestätigen, dass die Kinder und alle im Haushalt befindlichen Personen keine Syptome einer Covid-19 Erkrankung haben.

Die Formulare können Sie hier herunterladen:

Bitte halten Sie das unterschriebene Formular täglich bei der Abgabe der Kinder bereit. Liegt keine Unterschrift vor, kann das Kind nicht betreut werden. Bei Schulkindern ist das unterschriebene Formular jeden Morgen in der Schule vorzulegen.

Aufgrund der Hygienevorgaben des Landes Sachsen können wir leider nicht die regulären Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen beibehalten. Deshalb wird die Öffnungszeit in allen Kindertageseinrichtungen

auf die Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr reduziert.

Im Hort entfällt die Betreuung im Frühhort, so dass der Hort erst nach Schulschluss bis 17:00 Uhr geöffnet ist. Bitte halten Sie diese Zeiten unbedingt ein.

Eine Information zu den Regelungen für die Schulzeit erhalten Sie gesondert über die Grundschule.

Mit dieser Reduzierung der Öffnungszeiten können die vollständigen Betreuungszeiten lt. Betreuungsvertrag nicht angeboten werden. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verträge ab Juni 2020 mit Hilfe dieser Änderungsmitteilungen anzupassen:

Die Änderungsmitteilungen müssen bis zum 24.05.2020 von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben in der Gemeindeverwaltung vorliegen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Reduzierung der vertraglichen Betreuungszeit ggf. Kosten für Mehrbetreuung anfallen können.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung außerdem, dass die Änderung für den gesamten Monat Juni bestehen bleibt und die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung für den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen nur bis zum 05.06.2020 befristet ist.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin viel Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Knack
Bürgermeister

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