Mit Beginn des Unterrichtes für die vierten Klassen unserer Grundschule am 06.05.2020 werden in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Markersdorf 45% aller Kinderkrippen-/Kindergartenkinder und 43% aller Hortkinder im Rahmen der Notbetreuung betreut. Außerdem besteht mit dem Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18.05.2020 für alle Kinder wieder die Möglichkeit die Kindereinrichtungen zu besuchen.
Deshalb haben wir uns entschieden, den Elternbeitrag für den Monat Mai zunächst komplett einzuziehen.
Entsprechend der Pressemitteilung des Finanzministeriums des Freistaates Sachsen vom 01.05.2020 fallen für Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen bis 24.05.2020 keine Beiträge an. Aufgrund der Freigabe des eingeschränkten Regelbetriebes nun schon ab 18.05.2020 ist eine neue Positionierung des Freistaates Sachsen erforderlich.
Schon jetzt können wir jedoch zusichern, dass alle Eltern, die bis einschließlich 15.05.2020 keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, zusätzlich zum bereits nicht erhobenen Elternbeitrag für den Monat April eine zeitnahe Erstattung des Beitrages für einen weiteren Beitragsmonat (50% März und 50% Mai) erhalten werden. Wird der Zeitraum der Erstattung durch den Freistaat anders festgelegt, werden wir dies selbstverständlich entsprechend umsetzen.
Mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes wird nach jetzigem Stand der Beitrag entsprechend des Betreuungsvertrages wieder fällig.
Nähere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Markersdorf erhalten Sie in den kommenden Tagen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Knack
Bürgermeister