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Planungsverband Berzdorfer See

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021

Blick vom Aussichtspukt auf der Neuberzdorfer Kippe
Blick vom Aussichtspukt auf der Neuberzdorfer Kippe

Entsprechend § 58 Abs.1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 76 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung, liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” in der Zeit von Montag, dem 09. November 2020 bis Dienstag, dem 17. November 2020, in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang während folgender Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und
  • Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des 27. November 2020 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 des Planungsverbandes “Berzdorfer See” erheben.

Diese Bekanntmachung ist auch unter:

  • https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
  • https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/Dorfecho
  • https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/

einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 28.10.2020 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 02.11.2020 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 13.10.2020

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

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