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Corona-Pandemie

Veränderte Corona-Verordnungen ab dem 13. November 2020

100 Soldatinnen und Soldaten sind vorerst bis zum 8. Dezember 2020 in den fünf Krankenhäusern im Landkreis Görlitz im Einsatz. Gestern besuchte sie ihr Chef, Generalstabsarzt Dr. Stephan Schmidt, im Städtischen Klinikum Görlitz.
100 Soldatinnen und Soldaten sind vorerst bis zum 8. Dezember 2020 in den fünf Krankenhäusern im Landkreis Görlitz im Einsatz. Gestern besuchte sie ihr Chef, Generalstabsarzt Dr. Stephan Schmidt, im Städtischen Klinikum Görlitz.

Bildquelle: Landratsamt Görlitz

Das sächsische Kabinett hat am 10. November 2020 die bestehende Corona-Schutz-Verordnung geändert. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich zum 30. November 2020.

Das ist neu:

  • Schließen müssen nun auch die Volkshochschulen.
  • Touristische Busreisen sind untersagt.
  • Versammlungen unter freiem Himmel sind ausschließlich als ortsfeste und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig – vorausgesetzt, alle Versammlungsteilnehmer tragen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von anderthalb Metern wird gewahrt.

Zudem ist heute, am 13. November 2020, die Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Demzufolge müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach wie vor in eine zehntägige Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt kontaktieren. Es besteht allerdings keine Testpflicht mehr; lediglich auf Anordnung durch das Gesundheitsamt kann ein Test erfolgen.

Mehr zur aktuellen Entwicklung im Görlitz Anzeiger vom 13. November 2020:

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