Das sächsische Kabinett hat am 10. November 2020 die bestehende Corona-Schutz-Verordnung geändert. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich zum 30. November 2020.
Das ist neu:
- Schließen müssen nun auch die Volkshochschulen.
- Touristische Busreisen sind untersagt.
- Versammlungen unter freiem Himmel sind ausschließlich als ortsfeste und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig – vorausgesetzt, alle Versammlungsteilnehmer tragen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und der Mindestabstand von anderthalb Metern wird gewahrt.
Zudem ist heute, am 13. November 2020, die Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Demzufolge müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach wie vor in eine zehntägige Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt kontaktieren. Es besteht allerdings keine Testpflicht mehr; lediglich auf Anordnung durch das Gesundheitsamt kann ein Test erfolgen.
Mehr zur aktuellen Entwicklung im Görlitz Anzeiger vom 13. November 2020: