Der Zweckverband Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 erneut den Entwurf des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf am Hoterberg” in der Planfassung vom 31.07.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Grünordnungsplan (Teil C), Erläuterung zum Grünordnungsplan (Teil D) und Begründung inklusive Umweltbericht mit Anlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Grünordnungsplan, Erläuterung zum Grünordnungsplan und Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vom 25.11.2020 bis 31.12.2020 in der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
– Montag 08:30 – 11:30 Uhr
– Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
– Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
– Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
– Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. In den Auslegungsunterlagen sind die umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Markersdorf Flur 12: 147/3, 147/4, 157/4, 157/5, 157/6, 157/8 (teilweise), 157/10, 157/11, 169/1, 169/2 (teilweise), 170, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 172/2, 172/3, 173/3, 173/4, 173/6, 173/7, 173/9, 173/10, 178/3, 178/4, 178/6, 179/10, 179/11, 179/16, 179/17, 181/3 (teilweise), 182/1, 182/7, 182/8, 183/1, 183/4, 183/5, 183/7, 183/8, 183/9, 183/10, 183/11, 183/12, 183/13, 183/14, 183/15, 183/16, 183/17, 183/18, 183/19, 183/20, 183/21, 183/23, 183/24, 183/26, 183/27, 183/28, 183/31, 183/34 183/36, 183/37, 183/39, 183/40, 183/41, 183/42, 183/43, 183/44, 183/45, 189, 190, 191, 192, 193/1, 193/2, 194/1, 205/3, 205/5, 206/5, 206/6, 208/2, 210/2, 211/1, 211/4, 212, 213, 214.
Gemarkung Schlauroth Flur 1: 5/1, 5/3, 5/4, 5/5, 14/7,14/9, 20/2, 20/3, 20/8, 20/10, 20/12, 20/13, 20/14, 21/1.
Gemarkung Görlitz Flur 53: 1/4, 2/4.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan (Anmerkung der Redaktion: online nicht beigefügt) nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar. Eine artenschutzfachliche Beurteilung sowie eine Schallprognose liegen vor und eine geotechnische Untersuchung wird durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Boden:
· dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
· Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der
Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
· Darstellung der Änderung des Versiegelungsgrades
Wasser:
· Sicherung des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen durch Baustoffe und Maschinen
· Entwässerung der Grundstücke über Regenwasserkanal
· Planung von Regenrückhaltebecken
Klima/Luft:
· Beeinflussung des Mikroklimas während der Bauzeit durch Verlust von Vegetationsstrukturen
· Pflanzung von Gehölzen (Baumgruppen, Baumreihen, Allee) als ausgleichende Wirkung auf das örtliche Kleinklima
Landschaftsbild:
· geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorhaben in einem bestehenden Gewerbegebiet
· Kompensation durch Neuanpflanzungen und Extensivierung einer Wiese
Schutzgebiete:
· keine betroffen
· In weiterer Entfernung befinden sich:
Vogelschutzgebiet “Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz” – 1.000 m entfernt,
FFH-Gebiet “Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz” – 1.350 m,
FFH-Gebiet “Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf” – 2.500 m,
Naturschutzgebiet „Landeskrone“ – 1.350 m
· durch die große Entfernung keine negativen Auswirkungen zu erwarten
Flora/Biotope/Wald:
· Biotoptypenkartierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 2)
· Eingriff-/Ausgleichbilanzierung liegt vor (Umweltbericht, Anlage 1)
· Grünordnungsplan liegt vor (Teil C der Satzung)
· keine Beanspruchung von Flächen im Sinne des SächsWaldG
· Gehölzverluste
Fauna:
· Aufgrund der intensiven Nutzung des Gewerbegebieten keine Artenkartierung notwendig
· mittlere Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten
· Verringerung der Beeinträchtigung durch Baumfällung außerhalb der Vogelbrutzeit
· Kompensation durch Schaffung neuer Brutplätze (Anpflanzung neuer Bäume) und neuer Lebensräume (Extensivierung ein)
Mensch:
· Beeinträchtigung während der Bauphase
· Schalltechnisches Gutachten liegt vor (Umweltbericht, Anlage 3)
· Emissionskontingentierung
Kultur- und Sachgüter:
· Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein Baudenkmal in der Raiffeisenstr. 15. Es handelt sich um ein Herrenhaus des ehern. Rittergutes aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
· keine Beeinträchtigung
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.