Information über die “Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes BS 13 »Ferienhäuser Insel der Sinne« am Berzdorfer See”
Der Planungsverband “Berzdorfer See” beschloss in seiner Sitzung am 17.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes BS 13 “Ferienhäuser Insel der Sinne”.
Das Plangebiet ist ca. 1,7 ha groß und umfasst vollständig das Flurstück 247/20 und anteilig die Flurstücke 247/19 und 247/21 jeweils der Gemarkung Hagenwerder Flur 4.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 13 “Ferienhäuser Insel der Sinne” grenzt
- im Norden an die Zuwegung zum Berzdorfer See und Waldflächen,
- im Süden an die Zufahrtstraße zum Hotel “Insel der Sinne” und an weitere Waldflächen,
- im Osten an den Parkplatz Berzdorfer See-Ost einschließlich der Anbindungsstraße “Am See” sowie Waldbestand und
- im Westen an den Rundweg des Berzdorfer Sees und die Hotelanlage “Insel der Sinne” mit anschließender Wasserfläche des Berdorfer Sees.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Planungsziel ist die Errichtung einer Ferienhausanlage, welche im räumlichen und funktionalen Bezug zum Hotel „Insel der Sinne“ steht, um der steigenden Nachfrage nach dieser Art Übernachtungsmöglichkeiten entsprechen zu können.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegen Konzeptbeschreibung, Übersichtskarte, Lageplan und Masterplan
vom 22.03.2021 bis 09.04.2021
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
- Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
- https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
- https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
- https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
und im Landesportal Sachsen unter dem Link
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
– hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten – einsehbar.
Diese Veröffentlichung erscheint am 16.02.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 24.02.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 01.03.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 02.02.2021
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“