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Geflügelpest

Aufstallung von Geflügel angeordnet

Nanu, ein gefiederter Tausendfüßler?
Nanu, ein gefiederter Tausendfüßler?

Foto: Herbert Hunziker, Pixabay License

Wegen der aktuell vielen Nachweise eines “Hochpathogenen Aviären lnfluenza-Virus” (HPAIV) bei Wildvögeln im Landkreis Görlitz sowie im Freistaat Sachsen und im gesamten Bundesgebiet muss von einem massiven Auftreten von hochansteckender Aviärer Influenza (HPAI, auch Geflügelpest genannt) im Wildvogelbestand in der Region ausgegangen werden. Im Landkreis Görlitz wurden bisher fünf Fälle von HPAI bei Wildvögeln nachgewiesen.

Betroffene Gebiete und Geflügelarten

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz ordnet daher für das gesamte Kreisgebiet nördlich der Bundesautobahn 4, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See und die Lausitzer Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite die Aufstallung von Geflügel an. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Die Laufvögel sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen.

Sämtliches Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten.

Wenn von oben nichts Gutes zu erwarten ist, dann – husch – unters Dach!

Foto: William Dais, Pixabay License

Darüber hinaus weist das LÜVA nochmals dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, auch Hobbyhalthaltungen. Sollten innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere oder mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, so muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der von der Stallpflicht betroffenen Risikogebiete ist unter gefluegelpest.landkreis.gr zu finden. Etliche weitere Informationen zur Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Vorsicht!
Die Geflügelpest kann bei einer hohen Infektionsdosis auch auf Menschen übertragen werden und tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen. Tot aufgefundene Tiere keinesfalls anfassen!

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