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Einleitung eines Änderungsverfahrens

Änderung für Bebauungsplan BS 11 »Insel der Sinne«

Berzdorfer See: an der Hafeneinfahrt in Tauchritz
Berzdorfer See: an der Hafeneinfahrt in Tauchritz

Foto: Joachim Lehmann

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BS 11 “Insel der Sinne” am Berzdorfer See

Der Planungsverband „Berzdorfer See“ hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BS 11 „Insel der Sinne“ am Berzdorfer See beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Für den Bebauungsplan BS 11 “Insel der Sinne” am Berzdorfer See hat sich seit Inbetriebnahme des Wellness- und Wohlfühlhotels “Insel der Sinne” ein Änderungs- bzw. Erweiterungsbedarf in den baulichen Anlagen ergeben, um langfristig den wirtschaftlichen Betrieb des Vorhabens zu sichern. Aufgrund der außerordentlich positiven Entwicklung der Gästefrequenz seit der Hoteleröffnung wurde das Konzept der Hotelanlage “Insel der Sinne” überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen beinhalten:

  • Vergrößerung der Gebäude des 2. Bauabschnittes,
  • Erweiterung des Geltungsbereiches auf weitere Teile des Flurstückes 247/21 nördlich der jetzigen Grenze des Geltungsbereiches um ca. 3.200 m²,
  • Änderung der textlichen Festsetzungen bezüglich Traufhöhe, Grundflächenzahl, Baufeld,
  • Abstand zwischen Bebauung und Rundweg sowie Umsetzungszeitraum für die Kompensationsmaßnahmen,
  • Erweiterung der baulichen Nutzung auf Flächen nördlich und südlich des Hauptgebäudes sowie
  • Anpassung der Kompensationsmaßnahmen und deren zeitlicher Umsetzung.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flächen der Flurstücke Hagenwerder Flur 4 247/10 teilweise, 247/21 teilweise, 247/12, 247/14, 247/19, 247/20 teilweise. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung liegt das Konzept vom

10.05.2021 bis 31.05.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der unten benannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung erscheint am 20.04.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz und am 30.04.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf und am 28.04.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf.

Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/)
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite – hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten – einsehbar.

unmaßstäblich

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz
Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz
Lageplan: Ingenieurbüro IBOS GmbH

Görlitz, den 08.04.2021

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

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