Redaktionelle Wiedergabe einer öffentlichen Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Berzdorf beim Landratsamt Görlitz, erschienen im Schöpsboten vom April 2021
Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren – Sanierungsgebiet Berzdorf, werden informiert, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft die Wertermittlung durchgeführt und die Wertermittlungskarte beschlossen hat. Die Bekanntgabe und Erläuterung erfolgt nach § 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 6 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG).
Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen ist es nicht möglich die Ergebnisse der Wertermittlung im Rahmen einer öffentlichen Teilnehmerversammlung zu erläutern. Erläuterungen zur Wertermittlung sind im Internet unter www.vlnsachsen.de/berzdorf/wertermittlung eingestellt.
Für persönliche Erläuterungen erreichen Sie einen Vertreter der Teilnehmergemeinschaft
- per E-Mail: flurbereinigungsbehoerde@kreis-gr.de
- per Telefon: 03581 663-3620 und
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Flurbereinigungsbehörde Nord, Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden vier Wochen lang,vom 01.04. bis 30.04.2021, in den Verwaltungen der
- Gemeinde Schönau-Berzdorf
02899 Schönau-Berzdorf, Am Gemeindeamt Nr. 6a
Tel. 035874 27104 - Gemeinde Markersdorf
02829 Markersdorf, Kirchstraße 3
Tel. 035829 630-0 - Stadt Görlitz
Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau
02826 Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14
Tel. 03581 672145
zu den jeweiligen Sprechzeiten ausgelegt. Aufgrund der aktuellenSituation melden Sie sich bitte individuell zur Einsichtnahme an.
Eine Einzelbekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt nicht. Alle Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Wertermittlungskarte umfassend zu informieren. Zusätzlich zur Auslage können die Unterlagen im Internet unter www.vlnsachsen.de/berzdorf/wertermittlung eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Wertermittlung können die Beteiligten schriftlich während der Dauer der Auslegung vorbringen. Diese sind zu richten an:
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Berzdorf beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Sachgebiet Flurbereinigungsbehörde Nord
Georgewitzer Straße 42
02708 Löbau
Löbau, 05.03.2021
gez. Fischer
Vorstandsvorsitzende