Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Jauernick-Buschbach, Flur 5, Flurstück 147 und 149.
Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Flurstücke 147 und 149 der Flur 5, Gemarkung Jauernick-Buschbach” beschlossen.
Der am 31.03.2021 in Kraft getretene Bebauungsplan “Flurstücke 147 und 149 der Flur 5, Gemarkung Jauernick-Buschbach” soll dahingehend geändert werden, dass wesentliche Teile als Wohnbaufläche genutzt und darüber hinaus 3 bis 4 Grundstücke gebildet werden, von denen eines als Ferienhaus genutzt werden soll. Damit wird eine lockere Bebauung geschaffen, die sich gut in die vorhandene Siedlungsstruktur einbindet.
Die Öffentlichkeit kann frühzeitig ihre Hinweise und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes geben, in der Zeit
vom 08.11.2021 bis zum 22.11.2021
in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, während folgender Zeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr
Während dieser Frist können Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
gez. Th. Knack
Bürgermeister