Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes “BS 18 – Segelstützpunkt am Hafen Tauchritz”. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt im Schöpsboten, Amtsblatt & Dorfzeitung der Gemeinde Markersdorf, Ausgabe Dezember 2021.
Der Planungsverband “Berzdorfer See” hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes “BS 18 – Segelstützpunkt am Hafen Tauchritz” beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Stadt Görlitz; Gemarkung Hagenwerder
- Flur 4: 198/2, 247/23 und Teile der Flurstücke 198/3, 201, 206/9, 240/2, 240/3, 247/4, 247/5, 247/10, 247/22 und 247/24 sowie
- Flur 6: Teile der Flurstücke 75/3, 75/7 und 75/8.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Segelstützpunktes.
Der Bebauungsplan liegt im Süden der Stadt Görlitz, im Ortsteil Tauchritz, am Südufer des Berzdorfer Sees.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2021 wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/ einsehbar.
Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
die Bekanntmachung enthalten.
Diese Veröffentlichung erscheint am 16.11.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 26.11.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf, und am 01.12.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 29.10.2021
Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“