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Planungsverband Berzdorfer See

Geltungsbereich des Bebauungsplans für die südliche Hafenzeile am Berzdorfer See geändert

Der Hafen des Berzdorfer Sees – im Juni des Jahres 2015. Links im Bild die südliche Seite.
Der Hafen des Berzdorfer Sees – im Juni des Jahres 2015. Links im Bild die südliche Seite.

Redaktionelle Wiedergabe der Bekanntmachung über die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes “BS 14 – Südliche Hafenzeile”. Die amtliche Veröffentlichung für Markersdorf erfolgt im Schöpsboten, Amtsblatt & Dorfzeitung der Gemeinde Markersdorf, Ausgabe Dezember 2021.

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “BS 14 – Südliche Hafenzeile” am Berzdorfer See beschlossen. Die Errichtung des Segel­stützpunktes einschließlich der Zuwegung parallel zum Pließnitzzuleiter wird aus dem Geltungsbereich entfernt. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung Hagenwerder:

  • Flur 2: Flurstück 10/1 sowie
  • Flur 4: Teile der Flurstücke 247/4, 247/5, 247/10 und 247/22.

Es entfällt des Planungsziel Segelstützpunkt. Alle anderen Planungsinhalte bleiben unberührt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Der Bebauungsplan liegt im Süden der Stadt Görlitz, im Ortsteil Tauchritz, am Südufer des Berzdorfer Sees. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben.

Geltungsbereich zum Bebauungsplan BS 14

Quelle: Stadtverwaltung Görlitz, Sachgebiet Städtebau

Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches vom 11.10.2021 wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/ einsehbar.

Im Landesportal Sachsen ist unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
die Bekanntmachung enthalten.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.11.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 26.11.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf, und am 01.12.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 29.10.2021

Octavian Ursu
Verbandsvorsitzender Planungsverband “Berzdorfer See”

Tipp:
143. Verbandsversammlung des Planungs­verbandes »Berzdorfer See« am 13. Dezember 2021

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