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Stichtag 1. Januar 2022

Tierbestandsmeldung 2022

Foto: Artur Pawlak, Pixabay License

Redaktionelle Wiedergabe einer Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK), einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
  • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Tierseuchenkasse.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2021 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2022 nicht eingegangen sein, muss sich er Tierhalter bei der Tierseuchenkasse melden, um seinen Tierbestand anzugeben. Tierhalter, die ihre E-Mail-Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten dieMeldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2022 vorhandenen Tiere zumelden. Daraufhin ergeht Ende Februar 2022 der Beitragsbescheid. Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zumTiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der SächsischenTierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.

Darüber hinaus möchten weist die Sächsische Tierseuchenkasse auf die Meldepflicht beim zuständigen Veterinäramt hin.

Die Sächsische Tierseuchenkasse bittet um Beachtung:
Auf Internetseite der Sächsische Tierseuchenkasse gibt es weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste.

Zudem können gemeldete Tierhalter unter anderem ihr Beitragskonto mit dem gemeldeten Tierbestand der letzten drei Jahre, erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über die bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Kontakt:
Sächsische Tierseuchenkasse
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden

Tel. 0351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

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