Seit Tagen ziehen die Stürme auch über die Markersdorfer Ortschaften. Doch in der Oberlausitz ist man heftigen Wind gewohnt und so ist zu hoffen, dass die Schäden überschaubar bleiben. Dennoch regt so ein Sturm zu Überlegungen an.
Während die Einwohner bei Sturm eher an möglicherweise umstürzende Bäume oder fliegende Dachziegel denken, schaut die Wirtschaft bei orkanartigen Winden auf andere Probleme. Im Fokus stehen dabei die Logistik, die Energieversorgung und alles, was der Wind “mitnehmen” könnte. Abgerissene Werbeplanen oder Fahnen sind da vergleichsweise harmlos, anders ist es etwa, wenn ein Kran umstürzen könnte oder ein Gerüst der Windlast nicht mehr standhält: Dann droht durch Sturmschäden nicht nur materieller Schaden, sondern schnell sind Menschenleben in Gefahr.
Damit Werbeplanen nicht zu Flugblättern werden
Das Problem bei Gerüsten ist nicht die Statik des Gerüstes an sich, sondern entsteht oftmals erst dadurch, dass am Gerüst die Werbebanner etwa der an einem Bau oder an einer Sanierung beteiligten Unternehmen angebracht sind. Die einzelnen Bannerflächen summieren sich, bis das Gerüst wie ein gewaltiges Schiffssegel wirkt. Das lässt sich anhand von Zahlen zeigen: Während ein nacktes Gerüst als Faustformel dem Wind rund ein Fünftel der eingerüsteten Gesamtfläche entgegenstemmen muss, führt ein Schutznetz – je nachdem, ob es der Arbeitssicherheit dient oder etwa zusätzlich dem Staubschutz – zu wesentlich höheren Angriffsflächen, die rund doppelt so hoch sind oder gar bis an die 100 Prozent reichen können.
Werden Planen angebracht, wie sie zum Schutz vor Nässe oder als Werbeträger üblich sind, geht deren Fläche natürlich vollständig in die Berechnung der Windlast ein. Je größer die mögliche Windlast ist, umso fester beziehungsweise dichter muss dass Gerüst an einer Fassade verankert werden. Natürlich müssen auch die Planen selbst entsprechend sicher am Gerüst befestigt werden.
Tipps:
- Als Material für Gerüstbanner bieten sich entweder Canvas – ein sehr gut spannbares und robustes Baumwollgewebe – oder Mesh-Banner, die winddurchlässig sind, an.
- Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten anstelle von Werbebannern aus PVC solche aus natürlichen Materialen oder aus recyceltem Polyethylen gewonnenem Garn bevorzugt werden.
- Außerdem: Unternehmen, die Werbeplanen anbringen wollen, müssen in aller Regel auf die entsprechende Brandschutz-Zertifizierung nach DIN 4102 B1 “schwer entflammbar” achten.
Die rechtliche Seite
Wer etwa an einem Gerüst Werbebanner einsetzen möchte, muss eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften – Außenwerbung ist grundsätzlich Ländersache – und oftmals zusätzlicher lokaler Regelungen beachten. In Sachsen etwa sind nur Werbeflächen mit einer Fläche bis zu einem Quadratmeter grundsätzlich genehmigungsfrei. Andererseits kann man beispielsweise Pkw-Anhänger, die Werbung tragen, nicht einfach auf öffentlichen Plätzen abstellen – also dann, wenn ihre Verwendung nicht ihrer eigentlichen Zweckbestimmung, dem Transport, sondern der Werbung dient. Schneller, als mancher glaubt, ist für Außenwerbung eine Baugenehmigung erforderlich, übrigens auch auf privatem Grund.
Manche Städte haben zudem weitere Vorschriften erlassen, etwa wie viel Prozent der Gerüstfläche mit Werbeplanen oder Abbildungen bedeckt werden dürfen, wie lange das möglich ist und inwieweit der Gesamteindruck ästhetischen Ansprüchen genügen muss. Ein Beispiel für den Weg, mit riesigen Abbildungen Aufmerksamkeit zu erzielen, ist zurzeit an der früheren II. Medizinischen Klinik in Görlitz – heute nach dem Görlitzer Psychiater Dr. Siegfried Kahlbaum (1870 bis 1943), der hier die psychiatrische Anstalt leitete, Kahlbaum-Areal genannt – zu erleben.
Resümee
Sicher ist es immer wieder ein Abwägungsprozess, die legitimen Interessen der Wirtschaft an Außenwerbung und andererseits den Erhalt eines Ortsbildes unter einen Hut zu bekommen. Manch pfiffiger Hausbesitzer versucht sogar, sein Schnäppchen zu machen: Wie berichtet wird, werden anderenorts zuweilen Gerüste nur aus dem Grund, Werbeflächen zu verkaufen, aufgestellt. Wenn die Baubehörden gar zu ausufernder Werbung im öffentlichen Raum anhand bestehender Vorschriften einen Riegel vorschieben, dann ist das nur zu begrüßen, auch wenn die Einsicht im Einzelfall – wenn etwa zum raumseitigen Bekleben eines Schaufensters eine Baugenehmigung verlangt wird – manchmal schwierig zu verstehen ist.
Mehr:
Die andere Seite sind natürlich immer wieder die technischen Aspekte der Gerüstverankerung und der Befestigung von Planen und Netzen. Ausführlich wird darauf in der Zeitschrift “Der Gerüstbauer” im Beitrag “Bekleidete Fassadengerüste” (Download) von Dipl.-Ing. Joachim Specht eingegangen.
Kulturzuschlag:
Rummelsnuff: Hymne der Gerüstbauer
Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de