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Überwintern in einem warmen Land

Im Alter ins Ausland?

Den Winter etwa auf Mallorca zu verbringen ist angesichts der in Deutschland zu erwartenden Heizkosten gar keine so fernliegende Idee
Den Winter etwa auf Mallorca zu verbringen ist angesichts der in Deutschland zu erwartenden Heizkosten gar keine so fernliegende Idee

Foto: Hans Braxmeier, Pixabay License

Die Option, seinen Lebensabend fernen Landen – etwa in einem der wärmeren Länder – zu verbringen, mag vielen Markersdorfern seltsam erscheinen. Viel zu schön ist es hier und vor allem: Wer schon will auf den sozialen Zusammenhalt verzichten?

Dem Winter entgehen

Angesichts des aktuell heißen Sommerwetters kommt wohl kaum jemand auf die Idee, in ein wärmeres Land umzuziehen, wobei: Bei diesem Gedanken geht es doch gar nicht um den Sommer, sondern vielmehr darum, dem Winterhalbjahr vom herbstlichen Schmuddelwetter bis zum den Frühling ankündigenden Aprilwetter zu entgehen. Statt nur davon zu träumen sollte man möglichst frühzeitig – bevor es zu spät ist – über seinen ganz persönlichen Plan für das Alter nachdenken.

In der EU auf Nummer sicher

Den Winter im Ausland zu verbringen, dafür gibt es unterschiedliche Wege. Sie unterscheiden sich danach, wie lange man sich im Ausland aufhalten möchte und ob der Aufenthaltsort in der EU oder außerhalb liegt. Die Redaktion hat einige ausgewählte Aspekte zusammengestellt unter der Maßgabe, seinen “Winterfluchtort” in der EU zu haben. Eine weitere gedankliche Grundlage ist, einen späteren vielleicht Langzeit-Auslandsaufenthalt vorher mehrfach zu proben. Je eher man damit beginnt, umso sicherer werden die Entscheidungsgrundlagen.

Eine Immobilie kaufen?

Wenn die Kinder fortgezogen sind, wie man es gerade auch in Markersdorf kennt, dann fehlt oft die typische Großelternrolle vor Ort. Ohne solche Verpflichtungen kann man freilich unabhängiger agieren. Wer sich rechtzeitig für ein Land entscheidet, an dem er oder sie sich immer wieder gern aufhält und das vielleicht sogar als Alterssitz infrage kommt, kann sich latent und ohne Entscheidungsdruck nach einer entsprechenden Immobilie umschauen. 

Bis Ende November Wassertemperaturen – hier der Strand von Palmanova – bis etwa 20 Grad Celsius, selbst im Januar und Februar halten sich auf Mallorca die Temperaturen bei ungefähr 7 bis 15 Grad

Foto: Walkerssk, Pixabay License

Sicher ist ein Immobilienkauf – besonders bei hochwertigen Objekten – eine Frage des Geldbeutels, andererseits suchen viele angesichts der wachsenden Inflation nach Möglichkeiten, ihr Geld wertsteigernd oder zumindest wertstabil unterzubekommen.

Schnäppchen und Luxus

Wer ein wenig recherchiert, trifft auf die unterschiedlichsten Angebote; vom sanierungsbedürftigen Häuschen im benachbarten Böhmen oder im nahen polnischen Niederschlesien bis hin zu größeren Anwesen, die man “Lebensoase” nennt, kann man in allen Preisklassen kaufen. Interessant dabei: Für besonders hochwertige Immobilien unterscheiden sich die Preisdimensionen kaum, ob man nun in den unmittelbar angrenzenden Ländern, in Österreich oder der Schweiz oder als typisch für eine oft gefragte ruhige Wohngegend in Sol de Mallorca Immobilien kaufen möchte.

Anpassungsfragen

Wer sich für längere Aufenthalte für eine bestimmte Region entscheidet, sollte überlegen, ob wirklich alles hinreichend passt. In etlichen beliebten Auslandsregionen sind rund 10 bis 15 Prozent der Einwohner deutsch, das erleichtert den Einstieg. Doch auch mit Behörden und etwa Gesundheitsdienstleistern muss man sich verständigen können. Zu klären sind für Senioren die Rentenzahlung ins Ausland und generell Versicherungsfragen.

Aufenthaltsdauer

Wer eine Auslandsimmobilie erwirbt, für sich selbst jedoch nur eine Teilnutzung anstrebt, kann unter Umständen für den Rest des Jahres vermieten und so einen Teil der Anschaffungskosten wieder einfahren. Das vereinfacht innerhalb der EU unter rechtlichen Gesichtspunkten manches. Bei einem Kurzzeitaufenthalt, bei dem man weniger als drei Monate im Land bleibt, besteht nur in einigen EU-Ländern die Verpflichtung, seinen Aufenthalt den Behörden zu melden. 

Anders, wenn man länger als drei Monate bleiben möchte. Dann muss man einen im Gastland wirksamen Krankenversicherungsschutz nachweisen und außerdem, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet, ohne Gefahr zu laufen, zum Unterstützungsfall zu werden.

Aufenthaltsrecht

Das Recht zum ständigen Aufenthalt in einem EU-Land erwirbt man als EU-Bürger durch den legalen Aufenthalt über fünf Jahren hinweg. Dazu muss man sich jährlich mehr als sechs Monate im Gastland aufhalten, eine längere Unterbrechung ist – abgesehen vom Wehrdienst –  einmalig aus wichtigem Grund für bis zu zwölf Monate möglich.

Tipp:
Viele weitere nützliche Informationen für längere Auslandsaufenthalte finden sich in einem Beitrag auf der Webseite des DIA Deutsche im Ausland e.V., in dem auch eine Schritt-für-Schritt-Checkliste vom Kassensturz bis zur Pflege im Ausland enthalten ist.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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