Redaktionelle Wiedergabe der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Markersdorf vom 1. Januar 2023, erschienen im Schöpsboten, Amtsblatt & Dorfzeitung, vom 22. Dezember 2022.
Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 05. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), macht die Gemeinde Markersdorf
folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Markersdorf einzulegen (Gemeinde Markersdorf, Kichstraße 3, 02829 Markersdorf )
Markersdorf, den 01. Januar 2023
S. Renger
Bürgermeister
Hinweis:
Die Grundsteuer für das Jahr 2023 wird zu folgenden Terminen fällig:
- bei Vierteljahreszahlern
15.02.2023, 15.05.2023, 15.08.2023 und 15.11.2023 - bei Jahreszahlern
01.07.2023
Zahlungspflichtige, die sich im Jahr 2023 neu am Bankeinzugsverfahren beteiligen oder Jahreszahler werden möchten, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an das Steueramt der Gemeinde Markersdorf, Tel. 035829 63018.