Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig”
Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 10.08.2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes BS 06 “Deutsch Ossig” gefasst.
Das Plangebiet befindet sich am Berzdorfer See, im Süden der Stadt Görlitz, ca. 5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes liegen vor:
Boden:
%u2022 dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung
%u2022 Vermeidung von Vermischung der Bodenschichten (Trennen der Mineralschicht und Mutterboden) während der Bauphase
%u2022 Kompensation für die Bodenversiegelung durch Entsiegelungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Vorhabens nicht möglich
Wasser:
%u2022 keine Verschlechterung der Wasserqualität
%u2022 kein Hochwasserüberschwemmungsgebiet
%u2022 keine Überströmung des Arbeitsdamms bei einem HQ-100-Ereignis
%u2022 standortbezogene Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate punktuell möglich
%u2022 Versickerung des Niederschlagswassers angestrebt
Klima/Luft:
%u2022 aufgrund der beabsichtigten Versiegelungserhöhung sowie der geplanten Gehölzanpflanzungen ist keine Veränderung der lokalklimatischen Bedingungen zu erwarten
Landschaftsbild:
%u2022 geringe Beeinträchtigung des bereits anthropogen beeinflussten Landschaftsbildes (Bergbaufolgelandschaft) durch die Errichtung baulicher Anlagen und Entfernung von Gehölzstrukturen
%u2022 Neuanpflanzungen sowie Erhalt landschaftsprägender Gehölzflächen als Kompensationsmaßnahme
%u2022 Gebäudesanierung
Schutzgebiete:
%u2022 nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatschG geschützte Biotope vorhanden (Sand- und Silikatmagerrasen, Streuobstwiesen, Weiden-Auengebüsch)
%u2022 keine Schutzgebiete werden unmittelbar betroffen, aber
o Natura-2000-Gebiete
%u2022 SPA-Gebiet “Neißetal” – Entfernung ca. 100m
%u2022 FFH-Gebiet “Neißegebiet” – Entfernung ca. 100m
o Landschaftsschutzgebiet
%u2022 LSG “Görlitzer Neißeaue” – Entfernung ca. 100m
Flora und Fauna:
%u2022 Überbauung/Beeinträchtigung von Biotoptypen, die gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatschG gesetzlich geschützt sind (Verlust von ca. 150qm Weiden-Auengebüsch, ca. 1.200 qm degradierte Streuobstwiesen sowie ca. 10qm degradiertem Sand- und Silikatmagerrasen)
%u2022 Wiederherstellung der Biotope innerhalb des Planungsgebietes
%u2022 keine Waldflächen gemäß SächsWaldG
%u2022 Artenschutzrechtliche Erfassungen von Vögeln und Fledermäusen dokumentiert
%u2022 Beeinträchtigungen durch Überplanung von Habitaten (Quartier-/Habitatverluste nicht ausgeschlossen)
%u2022 Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
%u2022 Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Schutzmaßnahmen
Mensch:
%u2022 geringe Beeinträchtigung durch erhöhten Pkw-Verkehr
%u2022 Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
%u2022 Schalltechnische Untersuchung läuft
Kultur- und Sachgüter:
%u2022 viele unter Denkmalschutz stehende Gebäude
%u2022 keine negative Beeinträchtigung
%u2022 Sanierung bestehender Gebäudestrukturen
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
24.09.2015 – 26.10.2015
in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, während der Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 06:30 – 19:00 Uhr
Freitag 06:30 – 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Veröffentlichung erscheint am 01.09.2015 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.
Görlitz, den 19.08.2015
Siegfried Deinege
Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See