Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Geplant ist die Änderung der Erschließungsstruktur einschließlich der Anordnung der Baufelder unter Beibehaltung der insgesamt zulässigen Bauflächen und des Grünanteils. Der Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Friedersdorf ist mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Grünordnungsplan sowie Schalltechnischem Gutachten in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf, zu den unten genannten Zeiten einsehbar. Die Öffentlichkeit kann frühzeitig ihre Hinweise und Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes geben, in der Zeit
vom 09.11.2011 bis zum 25.11.2011
in der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829 Markersdorf,
während folgender Zeiten:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Während dieser Frist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Markersdorf, den 20.10.2011
gez. Th. Knack
Bürgermeister