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Planungsverband Berzdorfer See

Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune

Karte unmaßstäblich
Karte unmaßstäblich

Bildquelle: Lausitzer Heimatverlag

Stadtgrundkarte: Stadtverwaltung Görlitz
Liegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Landratsamt Görlitz
Planzeichnung: Ingenieurbüro IBOS GmbH

Der Planungsverband Berzdorfer See hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune” im Schöpsboten vom August 2020 wie folgt öffentlich bekanntgemacht:

Aufgrund der erforderlichen Änderungen beschloss der Planungsverband Berzdorfer See in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Änderung des genehmigten Bebauungsplanes BS 09 “Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune”. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ufer des Berzdorfer Sees, im Norden der Gemeinde Schönau-Berzdorf auf dem Eigen.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserfläche des
Berzdorfer Sees, im Süden durch eine im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen entstandene Waldfläche, im Osten durch die noch zu entwickelnde Fläche der Tagesanlagen und die Berzdorfer Straße und im Westen durch das ansteigende Gelände der “Neuberzdorfer Höhe” begrenzt.

Der Geltungsbereich umfasst Teile folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Hagenwerder Flur 5:
    55/6, 76/15, 183/15, 183/16, 183/17, 183/24, 90/2, 178/4, 179/5, 179/6, 183/20
  • Gemarkung Schönau-Berzdorf auf dem Eigen:
    402/6, 1515, 2218/3, 2510/1, 2511/1, 2355/1, 2482/10, 2482/12, 2482/15, 2505/7

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Planfassung vom 21.06.2020, wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.08.2020 bis zum 24.08.2020 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gemäß §3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

Diese Bekanntmachung ist auch unter:
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
https://www.schoenau-berzdorf.de/aktuelles/Dorfecho
https://markersdorf.de/buergerservice/rathaus/bekanntmachungen/
und im Landesportal Sachsen unter dem Link: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite – hier sind auch die Auslegungsunterlagen enthalten – einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 21.07.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.07.2020 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf sowie am 01.08.2020 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 07.07.2020

Verbandsvorsitzender
Planungsverband Berzdorfer See

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