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Corona-Pandemie

Corona: Was ab dem 2. November 2020 im Landkreis Görlitz gilt

Abstand, Hygiene, Atemwegsbedeckung, Lüften – das sind die Alltagsregeln, die in der Pandemie niemanden überfordern sollten. Alles andere regelt der Freistaat Sachsen jetzt zentral.
Abstand, Hygiene, Atemwegsbedeckung, Lüften – das sind die Alltagsregeln, die in der Pandemie niemanden überfordern sollten. Alles andere regelt der Freistaat Sachsen jetzt zentral.

Foto: Christo Anestev, Pixabay License (Bild bearbeitet)

Kurz gesagt: Ab dem 2. November 2020 gelten eine neue Corona-Schutz-Verordnung und eine neue Corona-Quarantäne-Verordnung des Freistaates Sachsen. Die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung regelt die Ein- und Ausreise aus bzw. zu internationalen Risikogebieten.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung kann auf www.coronavirus.sachsen.de heruntergeladen werden. Wer Fragen hat, erreicht die Corona-Hotline des Freistaates Sachsen unter Tel. 0800 1000214.

Landkreis Görlitz hebt Allgemeinverfügung auf

Weil die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020, gültig ab dem 2. November 2020, landesweit einheitliche Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie enthält, hebt der Landkreis Görlitz seine Allgemeinverfügung vom 24. Oktober 2020, geltend seit dem 26. Oktober 2020, mit Ablauf des 1. Novembers 2020 auf. Der Wortlaut des Widerrufs ist einsehbar unter http://coronavirus.landkreis.gr/.

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Das bedeutet: Ab Montag, dem 2. November 2020, 0.00 Uhr, gelten nur noch die vom Freistaat Sachsen veröffentlichten Regeln.

Bürgertelefon:
Das Bürgertelefon ist täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder unter anfragen-corona@kreis-gr.de erreichbar.

Ein Beitrag der Redaktion markersdorf.de

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