2022 ist so etwas wie ein Superwahljahr für Markersdorf, immerhin können die wahlberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen zwei Stimmen abgeben und damit beeinflussen, wer zum einen als Bürgermeister die Verwaltung der Großgemeinde Markersdorf führen wird und wer zum anderen als Landrätin oder Landrat jene des Landkreises Görlitz.
Sein Wahlrecht wahrnehmen
Für viele ist es Ehrensache oder gute Tradition, am Wahltag das Wahllokal persönlich aufzusuchen, doch mancher möchte sich den Weg ersparen oder ist am Wahltag verhindert. Um dennoch an den Wahlen teilnehmen zu können, muss in solchen Fällen ein Wahlschein beantragt werden. Wenn man schon einmal in Internet unterwegs ist – sonst wäre dieser Beitrag ja nicht zu lesen – kann das gleich ganz bequem online erledigt werden.
Antragsfrist beachten!
Aber aufgepasst: Die Online-Beantragung des Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 07. Juni 2022 um 18:00 Uhr möglich, bei Selbstabholung im Wahlamt bis zum 10. Juni 2022 um 16:00 Uhr.
Link zum Antrag
Dies ist der Link zur Online-Beantragung des Wahlscheins für die Landratswahl und Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022:
Unter diesem Link sind auch die barrierefreien Wahllokale in der Großgemeinde Markersdorf abrufbar.
Tipp:
Der obenstehende Link gilt bei allen die Gemeinde Markersdorf betreffenden Wahlen und wird dann jeweils rechtzeitig mit den aktualisierten Inhalten verknüpft.
Fragen?
Wahlbehörde und damit Ansprechpartner für Fragen ist die
- Gemeinde Markersdorf
Kirchstraße 3
02829 Markersdorf,
ganz konkret
- Frau Beate Baier
Tel. 035829 63020
E-Mail meldeamt@gemeinde-markersdorf.de.
Update:
Am 23. Mai 2022 hat markersdorf.de die Wahlbekanntmachung für die Wahlen am 12. Juni 2022 veröffentlicht.