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Elterninformation

Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit ab 14.12.2020

Foto: amrothman, Pixabay License

Seit 14.12.2020 sind die Kindereinrichtungen der Gemeinde Markersdorf geschlossen. Eine Betreuung wird nur im Rahmen der Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten.
Entsprechend den Festlegungen des Finanzministeriums des Freistaates Sachsen vom 08.01.2021 werden die Elternbeiträge für Familien, die die Notbetreuung in der Zeit des Lockdowns nicht in Anspruch nehmen, erstattet bzw. nicht erhoben.

Für die Einrichtungen der Gemeinde Markersdorf wurde folgende Regelung getroffen:

  1. Zeitraum 14.12.2020 bis 17.01.2021
    Pauschale Erstattung eines Monatsbeitrages.
    Konkret bedeutet dies: Erstattung von 50 % des bereits eingezogenen Beitrages für den Monat Dezember. Im Monat Januar wurde bisher kein Beitrag eingezogen. Für den ersten Zeitraum fallen 50 % des Monatsbeitrages an. Der anteilige Beitrag wird für Kinder, die nicht in der Notbetreuung waren nicht erhoben.
  2. Zeitraum 18.01.2021 bis 31.01.2021
    Für diesen Zeitraum fallen 50 % des Monatsbeitrages für Januar an.
    Der anteilige Beitrag wird für Kinder, die nicht in der Notbetreuung waren nicht erhoben. Für Kinder, die im gesamten Monat Januar nicht betreut werden, wird nachträglich kein Elternbeitrag für den Monat Januar erhoben.
  3. Zeitraum 01.02.2021 bis 14.02.2021
    Der Beitrag für den Monat Februar wurde vollständig eingezogen. Wird die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen, werden 50 % des Beitrages für den Monat Februar erstattet.

Familien, die die Notbetreuung für Ihre Kinder in Anspruch nehmen, erhalten keine Erstattung für die Monate Dezember und Februar. Der Beitrag für den Monat Januar wird Anfang Februar eingezogen. Dabei wird ggf. entsprechend der beiden Erstattungszeiträume differenziert.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin viel Gesundheit.

gez. Thomas Knack
Bürgermeister

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